Häusliche Krankenpflege

Wir pflegen Sie in Ihrem Zuhause.

Mit der häuslichen Krankenpflege zu mehr Lebensqualität. Es ist unser Bestreben, Sie in Ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich zu versorgen und Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dabei legen wir großen Wert auf eine entspannte Pflege ohne zeitlichen Druck. Die häusliche Krankenpflege ermöglicht Ihnen den Erhalt Ihrer sozialen Kontakte und eine Rehabilitation zu Hause. Wir unterstützen Sie nach einer Krankheit bis zu Ihrer Genesung. Wir sind nachts, an Wochenenden und auch an Sonn- und Feiertagen für Sie da und helfen Ihnen auf Ihrem Weg zurück in die Selbständigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Nicht immer reicht medizinische Behandlungspflege allein aus, damit Sie im Pflegefall zu Hause angemessen versorgt sind. Manche pflegebedürftigen Patienten leben ganz alleine und haben niemanden, der sich im Krankheitsfall um sie kümmert. Andere sind so schwer beeinträchtigt, dass auch Sie als Angehöriger, Mitbewohner oder Partner die erforderlichen Tätigkeiten nicht bewältigen können. Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann und die Partnerin ihn nicht hochheben und ausreichend stützen kann. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation aus Ihrem eigenen Alltag ja bekannt vor. In diesem Fall verordnet der Haus- oder Facharzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Die Häusliche Krankenpflege nach SGB XI umfasst folgende drei Bereiche:

1. Behandlungspflege

  • Wundversorgung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Medizinische Wickel
  • Medizinische Einreibungen
  • Dekubitusbehandlung
  • Insulininjektionen
  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckkontrolle
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Verabreichung von Injektionen
  • Katheterwechsel
  • Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
  • Anlegen und Überwachen von subcutanen Injektionen
  • Pflege von PEG- Sonden
  • Einläufe
  • Spülungen


2. Grundpflege

  • Körperpflege, Krankenbeobachtung, Prophylaxen, Betten und Lagern – Diese Leistung wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt oder vermieden wird und wenn zusätzlich eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist.


3. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche

Im Bedarfsfall können also zusätzlich zur medizinischen Behandlungspflege weitere notwendige Maßnahmen der Grundpflege verordnet werden. Und wenn nötig und gewünscht, übernehmen wir gerne auch zuverlässig die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten für Sie.

Die häusliche Krankenpflege und medizinische Behandlungspflege wird in der Regel vom Arzt verordnet und bei der Krankenkasse beantragt. Nach Bewilligung durch die Krankenkasse ist eine direkte Abrechnung des Pflegedienstes möglich.
Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten pro Verordnung 10,00 € in Rechnung. Außerdem muss der Versicherte für die ersten 28 Tage im Jahr einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten an die Krankenkasse zahlen (unter Berücksichtigung des gesetzlich geregelten Zuzahlungsbetrages bis zum Erreichen der Befreiungsgrenze). Sollte nach Ablauf einer Verordnung eine Weiterverordnung fällig werden, muss der Versicherte diese drei Tage vor Ablauf bei der Krankenkasse einreichen. Sollten sie mit uns einen Arzt- / Apothekenservice vereinbart haben, kümmern wir uns selbstverständlich um die erforderliche Weiterverordnung.
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege und medizinische Behandlungspflege besteht nicht, sofern der Versicherte die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann. Auf Haushaltshilfe besteht ein Anspruch, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben, deren Versorgung durch Krankheit der/des Versicherten nicht mehr gewährleistet ist. Der Bedarf muss durch die Diagnose begründet sein.