Haushaltshilfe
Wir unterstützen und entlasten Sie.
Sie wünschen sich Hilfe bei der Bewältigung des Haushaltes? Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, Sie bei der Aufrechterhaltung des Alltages im und ums Haus zu unterstützen. Egal ob bei der Essenszubereitung, beim Staubsaugen, beim Fensterputzen, der Pflege Ihrer Pflanzen und Haustiere, wir helfen Ihnen einfach bei der Bewältigung Ihres Haushaltes. Wir unterstützen Sie auch bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit im Haushalt. Dazu steht Ihnen unser geschultes Personal zur Verfügung.
Einen Anspruch auf Haushaltshilfe gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V) haben Personen, denen eine Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Als Gründe kommen dafür u.a. die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Durchführung einer Krankenbehandlung infrage. Das Vorliegen der Gründe wird durch die Krankenkassen überprüft. Bei Genehmigung übernimmt die zuständige Krankenkasse die Vergütung bis auf den Eigenanteil. Einen Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Häufig gestellte Fragen
- Reinigung der Wohnräume (Staubsaugen und feucht Wischen)
- Wäsche waschen
- Bügeln
- Einkäufe / Besorgungen
- uvm.