Verhinderungspflege
Unser Beitrag zur Entlastung und Vertretung pflegender Angehöriger.
Als liebevoll pflegender Angehöriger benötigt man gelegentlich eine Auszeit. Zur Erholung, um neue Kräfte zu sammeln oder um einfach einmal eigene Wege zu gehen. So können Sie frische Energie gewinnen und Ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität erhalten. Neu motiviert fällt es Ihnen dann wieder viel leichter, sich der Pflege Ihrer Lieben zu widmen. Der Gesetzgeber hat dazu im Rahmen der Pflegeversicherung die Möglichkeit einer Urlaubspflege oder Verhinderungspflege vorgesehen. Ob für einen mehrwöchigen Erholungsurlaub oder lediglich eine stundenweise Vertretung, gerne kümmern wir uns um die optimale Versorgung während Ihrer Abwesenheit. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung.
Häufig gestellte Fragen
- Es muss eine Pflegestufe vorliegen (Mindestens 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
- Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)
- Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.
- Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt.
- Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Verhinderungspflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
- Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden.